» §1. Fraktionen & Zusammenschlüsse
§1.1 Zivilpersonen dürfen maximal mit 5 Leuten agieren, müssen dafür allerdings ähnlich gekleidet sein (s. §2 Erkennungsmerkmale).
§1.2 Untergruppierungen dürfen aus 7 Leuten bestehen und auch mit 7 Leuten gleichzeitig agieren. Bei ausreichendem RP-Hintergrund darf sich eine Untergruppierung auf eine Auseinandersetzung mit einer offiziellen Fraktion einlassen.
§1.2.1 Gründung einer Untergruppierung erfordert keinen Antrag bei der Fraktionsverwaltung.
§1.2.2 Der Name der Untergruppierung muss realistisch sein und darf keine rassistische/diskriminierende Hintergründe haben.
§1.2.3 Die Untergruppierung darf Maximal nur für eine Fraktion agieren.
§1.2.4 Die Untergruppierung darf auf dem Anwesen der Fraktion und deren Routen agieren.
§1.3 Offizielle Fraktionen (ausgenommen staatliche Fraktionen) dürfen aus 25 Leuten bestehen und mit 20 Leuten gleichzeitig agieren, dies gilt auch für Gangwar. Mit voller Besatzung darf man sich nur am Fraktionsanwesen aufhalten (und dort auch agieren). Fraktionen ist es gestattet nur mit einem Helikopter in einem Fight zu agieren.
§1.3.1 Zu offiziellen Fraktionen zählen z.B. Mafias, Kartelle, Organisationen, Gangs, Banden, Biker Clubs
§1.3.2 Wird man aus einer Fraktion gebloodoutet bzw. verlässt diese aus freien Stücken, so hat man eine Fraktionssperre von 3 Tagen. Missachtung führt zu einer Verlängerung der Fraktionssperre.
§1.3.3 Es dürfen maximal 3 Teamler in derselben Bad-Fraktion sein.
§1.3.4 Bei einer Fraktionsauflösung entfällt die Fraktionssperre.
§1.4 Bündnisse zwischen 2 offiziellen Fraktionen dürfen mit 20 Leuten gleichzeitig agieren. (s. §7. für weitere Infos zu Bündnissen)
§1.5 Gambo-Verhalten (=“nur auf Stress aus sein/sich mit jedem anlegen”) kann zur Auflösung/zum Ausschluss vom Projekt führen.
§1.6 Fraktionen & andere Zusammenschlüsse müssen einen Discord Server besitzen der von der Administration genehmigt wurde und in dem mindestens ein Teammitglied der Fraktionsverwaltung mit "allen Rechten" ist.
Discords, die separat erstellt wurden sind und auf denen Absprachen gehalten werden, gelten als META.
» §2. Erkennungsmerkmale
§2.1 Als Erkennungsmerkmale für eine zusammen agierende Gruppe (Zivilpersonen oder offizielle Fraktionen) gelten:
Dem RP-Strang/Konzept entsprechende, einheitliche Kleidung, Maske und Fahrzeuge;
einheitliche Kleidungsfarbe;
§2.2 Mitglieder von staatlichen Fraktionen (PD, MD, etc.) müssen im Dienst immer die entsprechende Einsatzkleidung tragen und dürfen sich erst außerhalb des Dienstes umziehen.
§2.3 Mitglieder von offiziellen Fraktionen müssen zu jeder Zeit einheitlich und erkennbar gekleidet sein damit keine Missverständnisse auftreten.
§2.4 Mitglieder einer Untergruppierung müssen bei allen gemeinsamen Aktionen einheitlich und erkennbar gekleidet sein (s. §2.1)
» §3. Blood-In’s & -Out’s
Jeder offiziellen Fraktion ist es freigestellt ihre Mitglieder durch einen verhältnismäßigen Blood-In aufzunehmen.
Ein Blood-Out ist stets Pflicht!
Wird man aus einer Fraktion gebloodoutet, so erinnert man sich an nichts mehr was in irgendeiner Art und Weise mit der jeweiligen Fraktion zutun gehabt hat. Man sollte einen Blood-Out stets vorsichtshalber aufnehmen/clippen.
Ausreden wie: "Ich habe alles einer Person erzählt oder etwas Schriftlich aufgenommen um mich zu Erinnern oder damit mich jemand an meine Gedanken Erinnert.", gibt es nicht und zählt nicht.
» §4. Verhältnismäßigkeit
Man muss stets die Verhältnismäßigkeit bei der Planung der eigenen RP-Stränge beachten.
§4.1 Zusammenschlüsse aus Zivilpersonen können sich nicht auf eine andauernde Auseinandersetzung mit einer offiziellen/staatlichen Fraktion einlassen, da man in dem Fall der anderen Partei gegenüber unterlegen wäre und somit sein Leben nicht schützen würde.
§4.2 Zusammenschlüsse aus Zivilpersonen dürfen keine Angriffe auf Anwesen von offiziellen Fraktionen durchführen.
» §5. Bündnis
Bei gewissen RP-Strängen können zwei offizielle Fraktionen ein Bündnis im Support anmelden. Sollte die Fraktionsverwaltung dieses Bündnis genehmigen, so gilt dieses im Normalfall für 12 Stunden und kann von einer der beiden Parteien oder der Fraktionsverwaltung vorzeitig aufgehoben werden.
» §6. Korruption
§6.1 Den Führungspersonen aller staatlichen Fraktionen (PD, MD, Army, LSC, usw.) ist es nicht gestattet korrupt zu sein, allen anderen Angestellten und Staatsbürgern ist es nur mit einem entsprechenden RP-Strang frei gestellt.
§6.2 Staatliche Waffen "PD, Army" dürfen für Korruptionszwecke nicht benutzt werden. Sowie das zwischenlagern von Staatlichen Waffen in Privaten "Fahrzeugen".
§6.3 Korruption im Gesamten DOJ ist nicht erlaubt.
» §7. Kriegserklärungen
Bei ausreichendem RP-Hintergrund kann eine offizielle Fraktion gegenüber einer anderen offiziellen Fraktion eine Kriegserklärung aussprechen. Hierfür muss zuvor ein Vertrag zwischen beiden Parteien erstellt werden und der Fraktionsverwaltung vorgelegt werden. Sollte es sich um einem Routenkrieg handeln, so wird dieser Kampf innerhalb von mindestens 3 Kämpfen ausgetragen.
» §8. Routen
§8.1 Auf Routen darf nur mit einem Transporter/Bus/LKW gefarmt werden.
§8.2 Nach erfolgreicher Übernahme einer Route gilt ein 3 tägiger Schutz. (Angriffsschutz der Route)
§8.3 Auf den Routen brauchen die Besetzter keinen Schusscall.
§8.4 Untergruppierungen dürfen die Routen verteidigen.
§8.5 Es ist grundsätzlich verboten Routen zu teilen oder auf Routen zusammenzuarbeiten, um andere Fraktionen davon fernzuhalten. Eine Route muss von einer Fraktion beansprucht werden und bewirtschaftet werden. Ausschließlich Routenbesitzer dürfen die eigene Route verteidigen. Somit dürfen auch keine weiteren Fraktionen beauftragt werden, Routen zu verteidigen. Ausgenommen davon sind UG`s, die Fraktionsanwesen und Routen Verteidigen dürfen. Mit Erlaubnis von dem Routenbesitzer dürfen die Sammler der jeweiligen Route an eine andere Fraktion Rohstoffe verkaufen.
§8.6 Eine Route muss bewirtschaftet werden und darf weder verschenkt, noch verscherbelt werden. Fraktionen und Sammler dürfen auf Routen nicht gratis arbeiten. Es muss eine Gegenleistung eingebracht werden, in Form von Geld oder Waffen! Fraktionen, welche bereits eine Route besitzen, dürfen ebenfalls auf Routen arbeiten, jedoch nicht bei der Verteidigung der Route helfen. Bevor man jedoch auf einer Route arbeitet, muss man sich in diese zuvor als Fraktion einkaufen. Als Zivilist gekleidete Fraktionsmitglieder dürfen auf KEINE Route! Die Routen MÜSSEN verteidigt werden, wenn eine Familie eine Route nicht verteidigt, wird die Route administrativ geschlossen bis sich ein Interessent für diese Route findet. Die Fraktion, welche eine Route durch administrativen Eingriff verloren hat, hat eine 1-wöchige Routen-Sperre und darf weder auf einer Route arbeiten noch eine andere Route beanspruchen.
§8.7 Zivilisten dürfen auf Routen farmen ---> Sind aber nicht vor Routenbesitzern geschützt.
§8.8 Nur Zivilisten dürfen auf der Westen-Route Arbeiten.
Für Fraktionen ist es Untersagt auf der Westen-Route zu Arbeiten
§8.9 Staatlichen Fraktionen (PD,FIB) ist es gestattet 1 mal pro Wende, eine Routenrazzia durchzuführen. §3.5 des allgemeinem Regelwerk muss dabei beachtet werden.
§8.10 Fällt die Routenrazzia für das PD oder FIB erfolgreich aus, so wird die Route für
24 Stunden gesperrt.
» §9. Staatsfraktionen & andere Zusammenschlüsse
§9.1 Das Roleplay muss zu jeder Zeit ordentlich ausgespielt werden.
§9.2 Schusssichere Helme sind nur gestattet, wenn die Army eintrifft oder das PD zu einem "großen" Raub, Razzia, Yachtraub, Staatsbank anfährt oder gestürmt wird.
§9.3 Die Spezialeinheit S.W.A.T. darf permanent Helme tragen.
§9.4 Das PD muss sich verhalten wie das PD und nicht wie eine Söldnertruppe.
§9.5 PD, Medic, Mafia, Street Gang, Kartell RP muss ordentlich und verhältnismäßig ausgespielt werden.
§9.6 Regel 9.2 Entfällt wenn durch normale kleinere Polizeiaktionen (Beispiel : Personen Kontrolle, Verkehrskontrolle, Ladenraub mit über 6 Geiselnehmern. usw.) Großaktionen als Antwort von der Gegenpartei stattfinden. Das PD ist damit ermächtigt Schusssichere Fahrzeuge, Sicherheitskleidung und Langwaffen zu benutzen die nicht abgenommen werden dürfen.
» §10. Fraktions-Kassen
§10.1 Die Gelder der Fraktions-Kassen dürfen ausschließlich für Fraktionsangelegenheiten benutzt werden.
§10.2 Ein Zwischenlagern der Fraktionsgelder auf Privatkonten, Fahrzeugen, Lagern, Lagerhäusern, usw. ist nicht erlaubt. Bei mehrfachem missachten dieser Regeln kann ein Administratives Kündigen bzw. Blood-Out durchgeführt werden, wenn die Person nicht fähig ist zu einer Bad-Fraktion oder Staatlichen Fraktion zu gehören.